Rechtsprechung
LAG Sachsen-Anhalt, 27.07.1999 - 8 Sa 1066/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes während der Probezeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Dessau, 14.10.1998 - 7 Ca 315/98
- LAG Sachsen-Anhalt, 27.07.1999 - 8 Sa 1066/98
Papierfundstellen
- BB 2001, 205
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 16.02.1989 - 2 AZR 299/88
Kündigung: Prüfung der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung wegen häufiger …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 26.10.1994 - 10 AZR 482/93
Zulässigkeit von Anwesenheitsprämien
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- LAG Hamm, 11.05.2021 - 6 Sa 1260/20
Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO im Arbeitsverhältnis; Schadensersatz bei …
Droht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis zu kündigen, wenn der Arbeitnehmer nicht trotz Arbeitsunfähigkeit zur Arbeit erscheint und kündigt der Arbeitgeber unmittelbar nach der Weigerung des Arbeitnehmers, die Arbeit aufzunehmen, das Arbeitsverhältnis, liegt darin ein Sachverhalt, der eine Maßregelung i.S.d. § 612a BGB indiziert (vgl. BAG vom 23.04.2009 - 6 AZR 189/08; LAG Sachsen-Anhalt vom 27.07.1999 - 8 Sa 1066/98). - BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 189/08
Wartezeitkündigung - Beweisverwertungsverbot
Droht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis zu kündigen, wenn der Arbeitnehmer nicht trotz Arbeitsunfähigkeit zur Arbeit erscheint, und kündigt der Arbeitgeber unmittelbar nach der Weigerung des Arbeitnehmers, die Arbeit aufzunehmen, das Arbeitsverhältnis, liegt daher ein Sachverhalt vor, der eine Maßregelung iSd. § 612a BGB indiziert (…vgl. HWK/Thüsing 3. Aufl. § 612a BGB Rn. 13;… APS/Linck 3. Aufl. § 612a BGB Rn. 14; LAG Sachsen-Anhalt 27. Juli 1999 - 8 Sa 1066/98 - LAGE BGB § 612a Nr. 6). - ArbG Berlin, 11.04.2014 - 28 Ca 19104/13
Probezeitkündigung nach Krankmeldung - Maßregelungsverbot
in diesem Sinne etwa LAG Sachsen-Anhalt 27.7.1999 - 8 Sa 1066/98 - LAGE § 613 a BGB Nr. 6 = RzK I 8 l Nr. 31 ["Juris"-Rn. 11]: "Es ist bereits zweifelhaft, ob der Arbeitnehmer, der arbeitsunfähig ist und deswegen nicht arbeitet, in zulässiger Weise ein Recht ausübt.Er macht kein Recht geltend, sondern ist wegen der bestehenden Arbeitsunfähigkeit nicht verpflichtet, Arbeitsleistungen zu erbringen".S. in diesem Sinne etwa LAG Sachsen-Anhalt 27.7.1999 - 8 Sa 1066/98 - LAGE § 613 a BGB Nr. 6 = RzK I 8 l Nr. 31 ["Juris"-Rn. 11]: "Es ist bereits zweifelhaft, ob der Arbeitnehmer, der arbeitsunfähig ist und deswegen nicht arbeitet, in zulässiger Weise ein Recht ausübt.
41) S. in diesem Sinne etwa LAG Sachsen-Anhalt 27.7.1999 - 8 Sa 1066/98 - LAGE § 613 a BGB Nr. 6 = RzK I 8 l Nr. 31 ["Juris"-Rn. 11]: "Es ist bereits zweifelhaft, ob der Arbeitnehmer, der arbeitsunfähig ist und deswegen nicht arbeitet, in zulässiger Weise ein Recht ausübt.
- LAG Hamm, 17.03.2021 - 6 Sa 602/20
Zustandekommen eines Arbeitsvertrags Keine Arbeitgebergemeinschaft aus § 1357 BGB …
Droht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis zu kündigen, wenn der Arbeitnehmer nicht trotz Arbeitsunfähigkeit zur Arbeit erscheint, und kündigt der Arbeitgeber unmittelbar nach der Weigerung des Arbeitnehmers, die Arbeit aufzunehmen, das Arbeitsverhältnis, liegt daher ein Sachverhalt vor, der eine Maßregelung i.S.d. § 612a BGB indiziert (vgl. BAG vom 23.04.2009 - 6 AZR 189/08; LAG Sachsen-Anhalt vom 27.07.1999 - 8 Sa 1066/98). - LAG Hamm, 06.09.2005 - 19 Sa 1045/05
Kündigung wegen unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit während der Wartezeit des § 1 …
Vielmehr ist bei einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit die Arbeitsleistung- unmöglich mit der Folge, dass der Arbeitnehmer nach § 275 BGB von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung befreit ist (BAG, Urteil vom 26.10.1994 - 10 AZR 482/93, NZA 1995, 226; LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27.07.1999 - 8 Sa 1066/98, BB 2001, 205).